Mit der Abstimmung von Mitte April dieses Jahres hat das EU-Parlament die neue Datenschutzreform ((EU) 2016/679) verabschiedet. Dabei endet mit diesem Entscheid ein langanhaltendes Tauziehen, um die Frage, wie die Daten eines Users im EU-Raum geschützt werden können. Ziel dieser neuen Regulation ist es, den Nutzern die Entscheidung wieder zurück zu geben, was mit ihren persönlichen Daten geschehen soll.
Im folgenden Beitrag wird kurz umrissen, was die Regulation beinhaltet, welches die Grundprinzipien sind und welche Implikationen diese Verordnung auf EU-Stufe möglicherweise auf eine Bank in der Schweiz haben könnte.
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