FINMA veröffentlicht Outsourcing-Rundschreiben

Die FINMA veröffentlicht das Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing – Banken und Versicherer”. Die FINMA aktualisierte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Outsourcing-Vorhaben, die für Banken, Effektenhändler und Versicherungsunternehmen gelten. Die heutige Regulierung wurde im Jahr 1999 zu einer Zeit erlassen, als Outsourcing viel weniger verbreitet und umfassend war, und ist daher überholt. Das Rundschreiben tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Positiv aufzunehmen ist, dass die FINMA die unterschiedlichsten Rückantworten in die finale Version eingearbeitet wurde. So richtet die FINMA das Rundschreiben konsequent prinzipienbasiert und technologieneutral aus. Ausserdem definierte die FINMA den Begriff der Wesentlichkeit von Outsourcing-Vorhaben prinzipienorientierter und stärkte so die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Institute. Ebenfalls verzichtete die FINMA darauf, besondere Ausführungsbestimmungen für die systemrelevanten Banken in diesem Rundschreiben zu regeln – was aus unserer Sicht sehr zu begrüssen ist. 

In den kommenden Tagen wird der Autor einen umfassenderen Artikel über die Auswirkungen in Bezug auf die Neuigkeiten und deren Auswirkungen veröffentlichen.

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