
FINMA revidiert das Rundschreiben Prüfwesen
Die FINMA gestaltet die aufsichtsrechtliche Prüfung durch Prüfgesellschaften risikoorientierter aus. Die Prüfungen sollen verstärkt auf die Risikosituation der Beaufsichtigten abgestimmt sein und vorausschauend Herausforderungen für die Beaufsichtigten identifizieren.
Zukünftig ist geplant, dass die Prüfgesellschaften bei den kleineren Beaufsichtigten (Kategorien 4 und 5) ohne sichtbar erhöhte Risiken die Aufsichtsprüfung nur noch alle zwei beziehungsweise drei Jahre durchführen.
Im Sinne der effizienteren Gestaltung und der Fokussierung der Bankenprüfung begrüssen wir diese Anpassung. Sie entspannt die Aufwandsposition und ist ein erstes Anzeichen einer abschwächenden Regulierungsbestrebung.
Die Anhörung dauert bis zum 31. Januar 2018.