Der Bericht des Bundesrates ‚Digitale Wirtschaft‘ vom 11.1.17 aus Sicht der Banken

„Go digital or go home“ lautet die Devise, mit welchen Daimler die Bedeutung seines digitalen Transformationsprogramms mit markigen Worten unterstreicht. Was aber, wenn das ‚Daheim‘ den Anschluss an die Digitalisierung ebenfalls verpasst hat?

Dieses Los will der Bundesrat der Schweiz offensichtlich ersparen. Deshalb hat er im April 2016 die Strategie ‚Digitale Schweiz‘ veröffentlicht, in welcher die Digitale Wirtschaft als wichtiges Ziel und Aktionsfeld genannt wird, das vertieft analysiert werden soll. Der entsprechende Bericht ist nun am 11. Januar 2017 publiziert worden und hatte das besondere Ziel, die Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft zu überprüfen und etwaige regulatorische Anpassungen vorzuschlagen. Der vorliegende Blogbeitrag liefert einen kurzen Überblick über diesen Bericht und beleuchtet ihn besonders aus Bankensicht.

Der Bericht im Überblick – Interventionismus ist nicht angesagt

Eine Zusammenfassung des Berichts ist im mitgelieferten Management Summary  enthalten sowie in einem guten NZZ-Artikel. Deshalb können wir uns darauf beschränken, die wichtigsten Erkenntnisse daraus darzulegen:

  • Der Bundesrat beurteilt die Ausgangslage der Schweiz im Hinblick auf die Digitalisierung als gut – was ja schon mal beruhigend ist.
  • Der Bericht drückt eine liberale Grundhaltung des Bundesrates aus, insbesondere was die Rolle des Staates betrifft: er soll Privatinitiativen ermöglichen, unternehmerischen Spielraum lassen und vor allem attraktive wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen schaffen. Was Letzteres betrifft stellt sich natürlich die Frage, ob das im internationalen Vergleich reichen wird, insbesondere wenn man etwa die aktive und auch finanzielle Unterstützung für London als Fintech-Standort betrachtet…
  • Die Zeichen der Zeit und die politische Brisanz erkennend adressiert der Bericht explizit ‚heisse Themen‘ der Digitalisierung in Bezug auf die neuen Sharing-Economy-Angebote in den Bereichen Taxidienste (Stichwort: Uber) und Beherbergung (Airbnb).
  • Schliesslich widmet der Bericht ein eigenes Kapitel der Finanzindustrie unter dem Titel Digital Finance, auf das wir nachfolgend vertieft eingehen.

Das Kapitel ‘Digital Finance’ im Überblick

Unsere kurze Zusammenfassung des Kapitels Digital Finance fokussiert auf zwei Punkte – einerseits auf die konkreten Vorschläge für regulatorische Anpassungen, andererseits auf die Digitalisierungsbereiche, die in diesem Kapitel explizit erwähnt werden.

Neben der Versicherung, die Entwicklungen im Bereich Digital Finance weiterhin aktiv zu verfolgen, unterbreitet der Bundesrat drei Vorschläge zur zügigen Anpassung der entsprechenden Regulierungen [S. 155-6]:

  • Ausweitung der Frist für Abwicklungskonten: Crowdfunding-Plattformen verwahren temporär Kundengelder auf ihren Konten. Falls sie die momentan geltende Verwahrdauer von sieben Tagen überschreiten, müssten die entsprechenden Gelder als Einlagen betrachtet werden und würden eine Banklizenz bedingen. Der Bundesrat schlägt nun vor, diese Frist auf 60 Tage zu verlängern.
  • Erweiterung der bewilligungsfreien Tätigkeit: Mit dem gleichen Gedanken des Einlagenschutzes beschränkt geltendes Recht die Entgegennahme von Geldern von höchstens 20 Personen, was im Fintech-Umfeld selbst für die Durchführung einer Prototypen-Phase meist zu wenig ist. Neu soll nicht die Anzahl der Einleger beschränkt, sondern der Gesamtsumme der Einlagen 1 Mio. CHF nicht überschreiten.
  • Neue Bewilligungskategorie für Finanztechnologie-Institute: Für Fintechs, die sich auf die Entgegennahme von Publikumseinlagen von insgesamt nicht mehr als 100 Mio. CHF beschränken, aber keine Ausleihungen tätigen (und damit keine Fristentransformation betreiben), soll eine neue Bewilligungskategorie unter erleichterten Bedingungen geschaffen werden.

Auf welche Digitalisierungsbereiche wenden sich die oben genannten Anpassungsvorschläge an? Wie bereits erwähnt, kommt die Verlängerung der Frist für Abwicklungskonten den Crowdfunding-Plattformen zu Gute. Die Erweiterung der bewilligungsfreien Tätigkeit soll generell die Durchführung von Pilotprojekten sowie die Erstellung von Prototypen für Fintechs mit Start-up-Charakter vereinfachen. Für letztere sind ebenfalls die Erleichterungen bezüglich Bewilligungen für Finanztechnologie-Institute gedacht, mit einem besonderen Augenmerk auf Anbieter in den Bereichen digitales Zahlen und Blockchain.

Nun, wie sind die vorgeschlagenen, regulatorischen Anpassungen zu bewerten?

‚Digital Finance‘ – Konkrete Vorschläge, aber noch keine umfassende Analyse

In unserer Bewertung des für Banken relevanten Kapitels wählen wir drei Ansatzpunkte: zuerst stellen wir uns die Frage seiner Grundausrichtung, beurteilen dann die Vollständigkeit der Analyse und bewerten schliesslich den gewählten Ansatz und die empfohlenen Massnahmen im Vergleich zum Vorgehen, das andere Länder gewählt haben.

Die dem Kapital ‚Digital Finance‘ zugrunde liegende Ausrichtung ist sinnvoll. Digitale Innovationen werden als Chance und nicht als Bedrohung des Schweizer Finanzplatzes betrachtet: “Ein dynamisches Fintech-Ökosystem kann wesentlich zur Qualität des Schweizer Finanzplatzes beitragen und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken.“ [155] Wie generell in diesem Bericht kommt eine liberale Grundhaltung zum Tragen: „im Sinne einer technologieneutralen Regulierung [sollen] ungerechtfertigte Markteintrittshürden beseitigt werden.“ [155]

Konsequenterweise sollen sich etablierte Marktteilnehmer nicht hinter einem künstlich geschaffenen, regulatorischen Schutzschild vor neuen Wettbewerbern verbergen können [7]. Zudem könnten sich sowohl für etablierte Banken wie Fintechs neue Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Geschäftsmodells bieten: „für Nicht-Banken [entstehen] neue Geschäftsmöglichkeiten verbunden mit tieferen Compliance-Kosten. Für bestehende Banken entstehen Möglichkeiten zum Outsourcing…“ [8]

In Bezug auf unseren zweiten Ansatzpunkt der Vollständigkeit der abgedeckten Fintech-Bereiche erscheint die Analyse als ungenügend. In Bezug auf die vorgeschlagenen Massnahmen kommt der Fokus auf das Thema Crowdfunding etwas überraschend, da zwar neben den Fintech-Anbietern zahlreiche Schweizer Banken entsprechende Angebote pilotieren bzw. im Angebot haben (unter ihnen die Basellandschaftliche Kantonalbank als eine der ersten), das darüber abgewickelte Volumen im Vergleich zu den ausstehenden Krediten im Gesamtmarkt verschwindend gering ist (einige Millionen im Vergleich zu mehr als 1.5 Billionen CHF laut SNB-Statistik per Ende 2015).

Daneben werden wichtige Bereiche der digitalen Technologien gar nicht erwähnt wie zum Beispiel die Themen künstliche Intelligenz und virtuelle Realität oder etwa der Einsatz von (Service-)Robotern.

Der dritte Gesichtspunkt unserer Analyse betrifft die Entwicklung der Fintech-Regulierungen aus internationaler Sicht. Im Abschnitt ‚Internationale Entwicklungen‘ werden zum Beispiel EU-seitig die überarbeiteten Zahlungsdienstrichtlinie (2015/2366/EG; PSD II) und die E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG) erwähnt sowie die US-Regulierung Jumpstart Our Business Startups Act (JOBS Act), die eine erleichterte Kapitalaufnahme mittels Crowdinvesting adressiert. Mittels der hier aufgeführten, internationalen Regulierungsbeispiele wird klar, dass ausländischen Regulatoren oft den Weg wählen, bestimmte Fintech-Themen oder Geschäftsmodelle explizit zu adressieren. Es ist zu begrüssen, dass der in diesem Bericht zur Anwendung kommende Schweizer Ansatz ein anderes Vorgehen verfolgt, das an den Rahmenbedingungen ansetzt und generell „zukunftsoffen“ [8] gestaltet ist.

Auf jeden Fall sollte die Entwicklung der Digitalisierung aus regulatorischer Sicht auf der internationalen Ebene weiterverfolgt werden, was auch ein Thema auf der Forschungsagenda des CC Sourcing ist.

Fazit – Ein sinnvolles Umfeld für den Aufbau des Digitalen Hauses Schweiz

Der Bundesrat legt in seinem Bericht ‚Digitale Wirtschaft‘ dar, wie er sicherstellen will, dass die Wirtschaft in ihrer Entwicklung hin zur Digitalisierung nicht unnötig behindert wird. Für die Schweizer Finanzwirtschaft unterbreitet er konkrete Vorschläge zur Entschlackung der Regulation und kündigt weitere an. In diese Richtung geht die am 1. Februar in die Vernehmlassung geschickte neue Fintech-Regulierung. Damit legt der Bundesrat sinnvolle Grundlagen, damit die Wirtschaft ihren Beitrag zum Aufbau eines ‚Digitalen Daheims‘ spielen kann. Nicht von ungefähr schlägt denn auch das kürliche von Wirtschaftsvertretern publizierte Digitale Manifest den Aufbau eines Digitalen Hauses Schweiz vor…

 

Das CC Sourcing hat die Vorschläge und offenen Punkte auf seinem Radar

Der vor kurzem angelaufene, 7. Forschungszyklus des CC Sourcing wird das Thema Regulierung wiederum verfolgen, insbesondere was folgende Punkte betrifft:

Im Rahmen unseres Regulatory Monitorings werden wir die kürzlich in die Vernehmlassung gegebene Fintech-Regulierung analysieren und das Fazit im Rahmen eines nächsten Blogbeitrags publizieren.

Den Einbezug von weiteren Fintech-Themen in die Überlegungen des Bundesrates bzw. deren Abdeckung durch die Finma werden wir im Auge behalten und die Leser dieses Blogs entsprechend informieren.

Pius Bienz

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