BankV wird zu Gunsten der FinTechs angepasst

Der Bundesrat hat in der gestrigen Sitzung (05.07.2017) den Beschluss gefasst die Bankenverordnung anzupassen. Die Änderung tritt per 01.08.2017 in Kraft.

Folgende Erleichterungen sind vorgesehen:

  • Zum einen wird die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken explizit für eine Abwicklung innert 60 Tagen gelten – gemäss der bisherigen Praxis gilt eine Frist von 7 Tagen.
  • Weiter wird ein Innovationsraum geschaffen: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken gilt inskünftig nicht mehr als gewerbsmässig und wird damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind.

Der Bundesrat in naher Zukunft die Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Fintech eng weiterverfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen. Die entsprechenden Arbeiten, etwa zur Klärung der rechtlichen Qualifikation von virtuellen Währungen, wurden an Hand genommen und sollen rasch vorangetrieben werden.

Wir freuen uns auf die Entwicklungen aus Bern und begrüssen die schrittweise Öffnung zu Gunsten der FinTechs. Nicht ausser acht zulassen ist jedoch die Dynamik in diesem Bereich. Evtl. wäre eine SRO speziell für FinTechs ein logischer, nächster Schritt.

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